Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Auszeit – entweder für einen Urlaub oder wöchentlich für einige Stunden. Genau dafür ist die Verhinderungspflege vorgesehen und genau hier entlasten wir Angehörige mit unseren Leistungen.

Diese Zeit können Sie „am Stück“ in Anspruch nehmen oder auf das Jahr verteilen – vorausgesetzt, der Angehörige kümmert sich seit mindestens einem halben Jahr um die Pflege. Die Kosten für unsere Pflegeleistungen übernimmt die Pflegekasse.

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